Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 01.06.2018 tritt REACH voll in Kraft. Es können ab diesem Zeitpunkt nicht registrierte Chemikalien nur noch bis maximal eine Tonne pro Jahr in den Verkehr gebracht werden. Die neoFroxx GmbH ist als Zwischenhändler bzw. Kleinpackungsvertrieb darauf angewiesen, dass Vorlieferanten entweder eine REACH-Registrierung durchgeführt haben, oder unter der Mengengrenze von einer Tonne pro Jahr bleiben können. Dabei gibt es Ausnahmen wie zum Beispiel Chemikalien, die im Lebensmittelbereich eingesetzt werden oder auch Chemikalien, die bergmännisch abgebaut werden. Diese unterliegen nicht der REACH-Verordnung. Auf der anderen Seite gibt es Produkte (SVHC), die ganz vom Markt genommen werden oder die nur mit Ausnahmegenehmigung erhältlich sind/sein werden.
Die Thematik ist äußerst komplex und kann nicht in wenigen Zeilen rechtskonform dargestellt werden. Wir werden selbstverständlich versuchen unseren Kunden im Rahmen unserer Möglichkeiten eine weitergehende Belieferung mit möglichst vielen Produkten zu gewährleisten.
Ein Großteil unserer Chemikalien beziehen wir bereits von Produzenten aus der EU, die eine Registrierung durchgeführt haben. Bei anderen Produkten liegen wir in einer Bandbreite von wenigen Gramm bis einigen Hundert Kilogramm, so dass diese auch ohne Registrierung im Markt bleiben können und werden. Die Angabe der Registrierungsnummer im Sicherheitsdatenblatt ist für Mengen unter einer Tonne nicht zwingend erforderlich. Kritisch wird es bei großen Abnahmemengen einzelner Chemikalien, hier muss zwingend eine Einzelfall-Prüfung erfolgen!
Sie haben Fragen bezüglich der von Ihnen bezogenen Produkte, oder wollen größere Mengen von mehreren Hundert Kilogramm einer einzelnen Chemikalie beziehen? Sprechen Sie uns an, damit eine zukünftige Belieferung sichergestellt werden kann.
Ihr neoFroxx-Ansprechpartner für REACH-Belange:
Dr. Wolfgang Sipos
Tel.: +49 (6251) 989 24-0
E-Mail: reach@neoFroxx.com